Beiträge von QUAKEMASTER

    Hier werde ich wieder wie im Alten posten, wenn ich was Neues ins Forum eingebaut habe ;)


    in dem Fall schonmal wieder den Designswitcher zum vereinfachten umherschalten der Forumdesigns :)
    Dieser ist unten im Forum zu finden ;)

    So das Forum ist wieder Online ;)
    Habe ein par fehler behoben und Sachen entfernt.
    Die ganzen alten Threads sind auch noch enthalten, allerdings nichtmehr in den standart Areas sondern in der Kategorie (Thread vom alten Forum) der unter der Standartkategorie Extras zu finden ist ;) für all Diejenigen, die nochmal die alten Threads lesen wollen ;)
    Sollten noch fehler im Forum sein oder habt ihr irgendwelche Wünsche an Sachen, die in Forum noch kommen sollen könnt ihr es ja Gerne posten ^^
    Ansonsten viel Spaß im Forum auch wenn es noch vielleicht etwas leer aussieht :(

    Dieses Feature ist die Antwort auf aktuelle Klagewellen der Musik-, Film- und Spieleindustrie.
    Rechtlich gesehen kann eine Datei identifiziert werden, wenn Diese komplett vorhanden ist.
    Diese Option verhindert dies bei Dateien über 9MB,
    indem immer ein winzig kleiner Teil der Datei versteckt wird.
    Somit sollte der Nachweiß des Besitzes kompletter Dateien nicht zu erbringen sein

    BitTorrent- Seite ist wieder zurück in Schweden


    Die Ende Mai bei einer Razzia abgeschaltete Bittorrent-Site The Pirate Bay ist wieder bei ihrem vorherigen Hoster online. Die Linksammlung, die vor allem auf unerlaubte Film-, Musik- und Softwarekopien verweist, liegt erneut beim schwedischen Provider PRQ.


    Die Razzia hat in Schweden für viel Kritik gesorgt, nicht nur weil der Justizminister des Landes sich offenbar massivem Druck aus den USA gebeugt hat. Die Wogen schlagen auch deswegen hoch, weil bei der Aktion kurzerhand Server anderer Kunden von PRQ beschlagnahmt wurden und über 200 Domains offline gingen.


    Laut Berichten der P2P-Nachrichten-Site Slyck.com wurden vor allem unbeteiligte Sites durch die Aktion geschädigt. Pirate Bay konnte hingegen recht schnell auf Server in den Niederlanden wechseln und war in kurzer Zeit wieder online. Selbst eine Woche nach der Razzia hatten die PRQ-Kunden ihre Server immer noch nicht wieder, was für viel Kritik auch aus dem politischen Lager sorgte.


    Man arbeite daran die Seite internationaler, dezentralisierter und damit unaufhaltbar zu machen, Angebote zur Unterstützung habe man bereits aus aller Welt erhalten. Pirate Bay Programmierer Fredrik Neij protestiert gegen die Razzia nicht nur öffentlich, die Macher der Seite üben auch verschlüsselte Kritik. So ist der Reverse DNS folgendes zu entnehmen: hey.mpaa.and.apb.bite.my.shiny.metal.ass.thepiratebay.org.

    Bei dieser wenig freundlichen Aufforderung an die Motion Picture Association of America handelt es sich um eine Anspielung auf ein Zitat des Roboters Bender aus der Comic-Serie Futurama, der für seine Aussage "Bite my shiny metal ass!" bekannt ist.


    Aus der Sicht der Film- und Musikindustrie ging der Schlag gegen die bekannte Torrent-Seite nach hinten los. Dank dem enormen öffentlichen Interesse konnte "The Pirate Bay" mehr Zugriffe als je zuvor verzeichnen.

    ach hab ihn ja schon zu nen paar runden HL2 DM überedet auf meinem server wo dann auch weis der geier warum ein paar russen und polen drauf kamen XD


    alleine wegen der Gravity Gun malt HL2 mehr spaßals CSS ^^

    Ein Pariser Bezirksgericht hat das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal erklärt. Die entsprechende Entscheidung ist schon zwei Monate alt, fand aber erst in dieser Woche den Weg in die Öffentlichkeit. Jean-Baptiste Soufron, Justiziar der digitalen Bürgerrechtsvertretung Association of Audionautes feiert das Urteil nun als "wichtigen Schritt in unserem Kampf für die Legalisierung von P2P". Den richterlichen Beschluss wird zugleich als Signal an das französische Parlament betrachtet, das momentan über eine umfassende Urheberrechtsreform debattiert und dabei in einer ersten, noch zu bestätigenden Runde die Einführung einer Art pauschaler "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe der Tauschbörsennutzung beschlossen hat.


    In dem verhandelten Fall hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen eifrigen P2P-Sauger geklagt. Im September 2004 fand die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf dessen Festplatte. Die Anklage lautete auf den Up- und Download von 1212 Songs und damit auf schwere Urheberrechtsverletzungen. Die Richter wollten sich der Ansicht der SCPP jedoch nicht anschließen. Sie hielten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien gehandelt habe.


    Soufron sieht das Urteil in einer Linie mit mehreren bereits zuvor erfolgten Gerichtsentscheiden, bei denen ein Recht auf die Privatkopie bei der P2P-Nutzung bejaht wurde. Auch das Berufungsgericht in Montpellier hat einen solchen Richtspruch bereits bestätigt. Teilweise wurden den Beklagten aber die Zahlung geringfügiger Strafen für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien aufgebrummt. Die Pariser Richter haben nun erstmals auch den Upload für legal erklärt. Die SCPP spricht von einer "ungenauen Auslegung des Rechts" und verneint einen generellen "Umschwung" der Jurisprudenz und will Berufung gegen das Urteil einlegen.


    Zudem hat ein Pariser Bezirksgericht im Januar auch Warner Music verboten, Un-CDs mit Kopierschutztechnologien und Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verkaufen. Konkret ging es um die Scheibe "Testify" von Phil Collins. Das Label muss dem Kläger, der sich in seiner Möglichkeit zum Erstellen privater Kopien eingeschränkt sah, 59,50 Euro Schadensersatz zahlen. Zugleich brummten die Richter der Plattenfirma eine allgemeine Strafe in Höhe von 5000 Euro auf.


    Hierzulande machen sich in der andauernden Debatte um die 2. Stufe der Urheberrechtsreform in Berlin momentan nur noch die Grünen für eine auch gegen DRM durchsetzbare Privatkopie und die Einführung einer Bagatellklausel für die straffreie private Tauschbörsennutzung stark.

    Der Richtervorbehalt beim geplanten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Urheberrechtsinhabern und -verwerten gegenüber Internet-Providern soll fallen. Das forderten bei einer Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München Vertreter verschiedener Verbände von Rechteinhabern. Im Rahmen der weiteren Novellierung des Urheberrechts und der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der am heftigsten umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Das Gesetzesvorhaben soll es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie einfacher möglich machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen.


    "Die Erteilung der Auskunft nur mit Richtervorbehalt ist in der EU-Direktive [zur Durchsetzung des geistigen Eigentums] nicht zwingend vorgesehen," sagte nun Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landsgruppe der IFPI. Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten müsse rasch umgesetzt und die so gespeicherten Daten dann auch für die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche verfügbar gemacht werden.


    Genau wegen solcher Begehrlichkeiten der Medienindustrie hatten unter anderem die europäischen Datenschützer Bedenken angemeldet. Und Hannes Federrath vom Lehrstuhl "Management der Informationssicherheit" an der Universität Regensburg schrieb den Vertretern der Rechteinhaber auf der Münchener Veranstaltung ins Stammbuch: "Was Sie hier verlangen, das bekommen nicht einmal diejenigen, die die Konsumenten von Kinderpornographie verfolgen."


    Zombik und seine Kollegen aus dem Bereich der Film- und Musikindustrie wehren sich allerdings sogar gegen die Beschränkung der Auskunftspflichten auf "Piraterie" im "gewerblichen" Ausmaß. Dies werde die Verfolgung von Tauschbörsennutzern unmöglich machen; eine solche gewerbliche Nutzung sei gerade bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen schwer nachweisbar. Thilo Gerlach, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), betonte, die Anforderung, nach der eine gewerbliche Nutzung gegeben sein müsse, passe überhaupt nicht zu dem eigentlichen Ziel, das man mit dem Auskunftsanspruch erreichen wolle. Bei den Tauschbörsen gehe es ja gerade um die Nutzungsintensität, nicht um den gewerblichen Charakter. "Für den Rechteinhaber ist es doch egal, ob eine Million Nutzer eine Datei anbieten oder einer eine Million Dateien", sagte einer der anwesenden Anwälte. Durch den Anspruch der "Gewerblichkeit" komme die im Gesetzentwurf für die weitere Urheberrechtsnovellierung gekippte Bagatellklausel für private Kopien aus illegalen Quellen durch die Hintertür wieder.


    Keinen leichten Stand hatte Franziska Raabe, Referentin im Bundesministerium der Justiz, die die Bestimmungen über Richtervorbehalt, Gewerblichkeit und die "Offensichtlichkeit" des Urheberrechtsverstoßes verteidigte. Der Richtervorbehalt sei verfassungsrechtlich geboten, lautete ihre Begründung. "Die Verfassungsrechtler im Ministerium sehen in der Auskunftspflicht einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", betonte Raabe. Da also eine schwierige Abwägung gemacht werden müsse, habe man sich für den Richtervorbehalt entschieden: Erst wenn ein Richter grünes Licht gegeben habe, dürften Rechteinhaber oder deren Vertreter wie die IFPI vom Provider verlangen, dass er die Bestandsdaten – also Name und Adresse – eines Kunden herausgibt, der zu einer bestimmten Uhrzeit unter einer bestimmten IP-Adresse im Netz unterwegs war und dem Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen werden.

    Staatsanwaltschaft und Musikindustrie haben heute Mittag in Köln eine positive Zwischenbilanz ihrer Aktion gegen Nutzer des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gezogen.
    Die Ermittlungsbehörden hatten Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Zwei Monate lang wurden sämtliche Dateiaustauschangebote an diesem Server mitgeschnitten, zu jeder ermittelten IP-Adresse stellten die Ermittler fest, welche Dateien für den Tausch angeboten wurden. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen.


    Details zum überwachten Server verriet Staatsanwalt Jürgen Krautkremer "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Er verriet nur, dass der Server sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln im Erftkreis befunden habe. Die überwachten Server selbst seien bei der Durchsuchungsaktion nicht beschlagnahmt worden, der Betrieb sei soweit legal.


    Staatsanwalt Krautkremer erläuterte, nur wenn mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden, sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Insgesamt kam es demnach bis zum frühen Nachmittag zu 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Rechner und große Mengen weiteres Beweismaterial wurden sichergestellt, darunter Tausende von CDs.


    Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Krautkremer legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden selbst durchgeführt worden sei. proMedia habe bei der Zuordnung der geschädigten Rechteinhaber geholfen.

    Ausländerfeindlich ist jede Nationalität
    egal ob deutscher, Türke usw
    Ausländerfeindlich ist nicht gleich Rassismus


    und zum Thema joa wurde schon offt als Nazi beschimpft nur geht es mir hinten rum hatte auch schon des öffteren dann extra noch so es ins lächerliche gezogen usw

    naja beispiel wenn man früher über nen router bei emule geladen hat und dieser sich dann neu verbunden hatte gingendie downloads net weiter oder wenn man online gespielt hatte oder nen server aufgesetzt hatte so kam dann Verbindung verloren usw
    dieses ist jetzt behoben wennn man es aktiviert

    joa nur scheint so das alle hier denken das der admin auch noch dafür ständig zuständig ist, neue Themen zu schreiben und weis der Geier alles neben dem in standhalten der Forums -__-


    aber wennich dann sage zu so einem dann mach mal selber nen Form auf sagen die ne kann ich nicht oder zuviel arbeit -__-
    man bedenke ich bekomme kein Geld dafür das ich das hier alles mache

    Wie 3D Realms auf der hauseigenen Website verlauten lies, wird am 22.Juni die lang erwartete Prey-Demo für PC sowie über Xbox Live Marketplace veröffentlicht. Der Clou: Die Demo soll wieder mehr in die Richtung der alten Shareware-Zeit gehen und neben dem anspielbaren Multiplayer-Modus auch fünf Singleplayer-Levels mit einer Spielzeit von etwa einer Stunde bieten. Unser Meister Broussard meinte dazu:
    "I think demo will clock in at around an hour for most people, and we hope that people apreciate that, in contrast to the single level, 5-10 minute demos, in lots of cases. We could have cut both shorter, but why do that? If someone doesn't like your demo, it's likely that they know that within 10-15 minutes. But lots of people are on the fence and need a little more time to be absorbed into the game world. Doing a longer demo just feels like the right thing to do and goes back to our shareware roots of "try before you buy"."
    Aber Achtung:
    "It is going to spoil the start of the game, but if you are certain you wll buy the game anyway, then just skip the demo. I know this is hard to do in practice.
    Immerhin hat Tim Gerritson von Human Head dafür auch noch eine hübsche Info preisgegeben: Die Savegames der Demo werden kompatibel zur Vollversion sein!
    "One cool tidbit- we've made it so that your save games in the demo will work with the final game. That way you can play the demo and not ruin anything for the final game since you can just pick up where you left off."
    Das Releasedate für die Vollversion lautet indes weiterhin "When It's Done", ein Release Anfang Juli ist jedoch trotzdem schon so gut wie sicher.




    Zum Thema Systemanforderungen für Prey sagte GB im 3DR Forum folgendes :


    I can play Prey on a 1900xtx, AMD 4400+ at 1600x1200 with all the features on.


    We have people at the office play and finish it on as low as a 2.5ghz, 9800, and even one on a 2.0Ghz/9700Pro. So, the game scales pretty well.


    Clearly there is a midrange, probably starting aroung 2.8Ghz and a 9800. Higher end video cards will make the game scream.

    Sim-Lock Anleitung zum Entsperren
    Anleitung zum Entsperren der Handys D750i, K608i und W800i von SonyEricsson



    1. Legen Sie die Fremdkarte ein
    2. Schalten Sie das Mobiltelefon ein
    3. Anzeige „Richtige SIM einlegen“ erscheint.
    4. Geben Sie „<**<“ ein
    (Navigationstaste nach links drücken, 2 x die Sterntaste drücken, wieder die Navigationstaste nach links drücken).
    5. Anzeige „Personalisiert mit MNC2“ erscheint.
    6. Anzeige „Netz“ und „Netzbereich“ erscheint.
    7. Gehen Sie mit der Navigationstaste auf den Menüpunkt „Netz“ und bestätigen Sie mit „wählen“.
    8. Anzeige „NCK“ erscheint.
    9. Geben Sie jetzt den mitgelieferten 16-stelligen Code ein und bestätigen Sie mit „OK“.
    10. Das Gerät ist nun entsperrt und bucht sich in das gewünschte Mobilfunknetz ein. Sie können wie gewohnt telefonieren.


    PS
    Auf legalem Wege bekommt man den Code leider nur wenn man ca 100€ zahlt oder wenn man es schon seit zwei jahren hat kostenlos beantragen. In beiden Fällen wird der Code dann aus der IMEI nummer generiert und dem Code des Providers.

    Diese wichtige Hinweise sowie die hier genannten Lösungen betreffen alle Besitzer folgender DSL-Modelle:



    DSL-360T, DSL-564T und DSL-G664T